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Allgemeine Geschäftsbedingungen Alek Duric Tennis(im weiteren als ADT bezeichnet)

Die AGBs finden Anwendung auf 
• die Nutzung und/oder das Betreten der Sportstätte ADT inkl. aller Einrichtungen, 
• die Buchung von Trainerstunden sowie Tenniskursen der ADT, 
• die Teilnahme an Turnieren sowie Gruppentrainings veranstaltet vom ADT,
• die Nutzung aller Onlineservices angeboten vom ADT und,
• das Buchen von Trainerstunden, Gruppenkursen, etc. egal ob online, telefonisch oder persönlich vor Ort.

Vertragsabschluss, Geltungsbereich, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit ADT geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit ADT kommt nach mündlicher/schriftlicher Anmeldung durch unsere mündliche/schriftliche Bestätigung zustande. Die ADT ist in der Annahme eines Auftrages frei. Bei Zustandekommen des Vertrages gelten die AGB ADT als anerkannt. Die ADT ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.

Training

Die ADT bietet  Einzel-, Gruppen-, Leistungs- und Mannschaftstrainings an, weiters Ballschule-Kurse, Tenniscamps und Turnierbetreuung. Eine genaue Leistungsübersicht findet sich auf unserer Website unter www.alekdurictennis.com

Die ADT teilt die Unterrichts-Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Dabei versucht die ADT auf die Wünsche der Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens des Kunden nicht. Die ADT bemüht sich jedoch Kundenwünschen bestmöglich zu entsprechen, diese sind seitens des Kunden schriftlich mitzuteilen.

Bei Bedarf kann die Einteilung auch nach Trainingsbeginn noch verändert werden. Dies betrifft sowohl die Gruppenzusammenstellung als auch die Gruppengröße. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar. Bei geänderten Gruppengrößen sind eventuell anfallende Preisunterschiede seitens ADT (bei Hinzukommen eines zusätzlichen Spielers) bzw. des Kunden (bei Ausfall eines Spielers) auszugleichen.

Die ADT behält sich Einteilung und Benennung des Trainers, ebenso das Recht eines Trainerwechsels während eines laufenden Trainings oder Kurses vor.

Dauer der Trainingseinheit

Die Dauer der Trainingseinheit beträgt 55 Minuten

Preise/Zahlungen

Die Preise sämtlicher Dienstleistungen sind immer aktuell unter www.alekdurictennis.com ersichtlich. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Sämtliche Preise ADT sind freibleibend, unverbindlich und jederzeit abänderbar, sämtliche angegebenen Preise sind einschließlich der österreichischen Umsatzsteuer (als Bruttopreise) angegeben.

Sämtliche Kurse, Blöcke, Trainerstunden oder sonstigen Dienstleistungen ADT sind im Vorhinein zur Gänze zu bezahlen. Für Spieler die am Leistungstraining ADT teilnehmen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus. Das Entgelt für Leistungstraining ist als Jahrestrainingsentgelt anzusehen, das in monatliche Raten aufgegliedert wird.

Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils zu Kurs-, Trainings- oder Dienstleistungsbeginn oder spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

In Sonderfällen können mit ADT Teilzahlungen auf Kurskosten vereinbart werden, die vereinbarten Zahlungstermine sind seitens des Kunden genau einzuhalten sonst erlischt die Teilzahlungsvereinbarung.

Bei einer Zahlungsverzögerung von mehr als 14 Tagen, ist die Tennisschule berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 6% Rechnung zu stellen.

Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen, insbesondere auch vorprozessuale anwaltliche Mahnkosten  zu ersetzen. Pro Mahnung durch die ADT stellt diese dem Kunden Mahnbearbeitungs-und Portokosten in Rechnung.

Sollte ein Spieler seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 21 Tagen nachgekommen sein, behält sich die ADT das Recht vor, den Spieler bis zur Einzahlung vom Training auszuschließen. In diesem Falle entfällt bei Leistungs- und Gruppentrainings die Leistungsverpflichtung ADT, aber der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen.

 

Stornierung/Ausfall von Trainingseinheiten

Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss dies der Kunde unverzüglich, spätestens aber 48 Stunden vor dem Training mitteilen. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung ADT, während der Anspruch auf Trainingsentgelt (im Folgenden immer inklusiver der anfallenden Platzmiete) für die ADT erhalten bleibt.

Bei Einzeltraining ist eine Absage bis 48 Stunden vor dem Trainingstermin möglich. Bei Absage unter 48 Stunden wird das komplette Trainingshonorar inkl. Platzmiete verrechnet.

Kunden, die an einem Training oder einer Dienstleistung in einer Gruppe teilnehmen (2 oder mehr Personen) können von ihnen versäumte Stunden weder zu einem anderen Termin kostenlos nachholen, noch erhalten sie nachträglich eine Teilrückerstattung des Kaufpreises oder eine Gutschrift eines Teilbetrages, wenn die von ihnen versäumte Unterrichtsstunde(n) mit anderen Mitgliedern der Trainingsgruppe abgehalten wurde. Dies gilt auch, wenn der einzelne Kunde 48 Stunden oder früher absagt. Sollten alle Mitglieder der Trainingsgruppe 48 Stunden vor Trainingsbeginn geschlossen absagen, dann ist eine kostenlose Verschiebung der abgesagten Trainingseinheit möglich.

Bei Leistungstraining, das als Jahrestraining mit monatlicher Zahlung zu verstehen ist, bleibt die Zahlungsverpflichtung der monatlichen Raten des Kunden aufrecht, auch wenn einige Trainingswochen aufgrund von Urlaub oder sonstigen Gründen ausfallen.

Sofern ein Teilnehmer aus Gründen, die bei seiner Person liegen (z.B. Krankheit, Verletzung oder terminliche Gründe) nicht alle Trainingseinheiten wahrnehmen kann, besteht weder Anspruch auf einen Ersatztermin, noch auf eine Rückerstattung der (anteiligen) Kursgebühren.

Nichtstattfindende Trainingseinheiten aufgrund von Verhinderung eines Trainers oder Nichtbespielbarkeit der Plätze werden nachgeholt.

Muss das Training wegen widriger Wetterverhältnisse nach einer Trainingszeit von mindestens 30 Minuten abgebrochen werden, so gilt die Trainingseinheit als vollständig konsumiert.

Rabatte oder Sonstige Gutschriften werden auf zukünftige Leistungen angerechnet und werden nicht in bar abgelöst.

Für die Stornierung von Feriencamps gelten folgende Regeln:

Ab 14 Tage bis 7 Tage vor Campbeginn: 20%

Ab 6 Tage bis 3 Tage vor Campbeginn: 30%

Ab dem 3. Tag vor Campbeginn: 50%

Wenn der Kunde dem Camp fernbleibt ohne dem Veranstalter davon Mitteilung zu machen. In diesem Fall ist 100% des Campbeitrages zu entrichten.

 

Aufsichtspflicht bei Minderjährigen Kindern

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit (bei Feriencamps je nach Programm inklusive ausgeschriebene Betreuungszeiten, sofern diese gebucht und bezahlt wurden).

Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für ihr Kind vor bzw. nach dem Training nahtlos gewährleistet ist. Sie müssen ihre Kinder informieren, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und dass sie den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Die ADT übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe oder einem Training auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

 

Gesundheit/Eigenverantwortung

Der Kunde versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an einem sportlichen Training teilzunehmen. Er tut dies auf eigene Verantwortung. Sowohl gesundheitliche Probleme vor dem Training als auch gesundheitliche oder konditionelle Probleme, die während des Trainings auftreten, ist er verpflichtet diese dem Trainer sofort mitzuteilen.

 

Haftung

Die Haftung ADT für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit, die Trainingsstätte sowie auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die ADT haftet nicht für Verletzungen oder Unfälle, die einem Kunden im Zuge der vertragsgemäßen Erfüllung der Dienstleistung zustoßen. Für Schäden, die von Personen, mit denen die ADT nicht in einem Vertragsverhältnis steht, verursacht werden, übernimmt die ADT keine Haftung.

Der Kunde haftet für von ihm verursachte Beschädigungen an dem von ADT leihweise zur Verfügung gestelltem Trainingsmaterial. Der Kunde haftet auch für jegliche Schäden gegenüber der Tennisschule oder deren Kunden, die von ihm oder von ihm mitgenommenen dritten Personen oder Tieren verursacht werden.

Gewährleistung

Beanstandung wegen mangelhafter und oder fehlender Leistung ADT oder etwaigen entstandenen Schäden an Personen oder während einer Trainingseinheit sind innerhalb von 72 Stunden nach dieser Trainingseinheit schriftlich an die Tennisschule zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung ADT als genehmigt.

 

Datenschutz

Siehe unsere Datenschutzerklärungen auf https: www.alekdurictennis.com

 

Schlussbestimmung

Mit der Teilnahme am Training gelten die Geschäftsbedingungen als anerkannt.

Sollten Bestimmungen bzw. wesentliche Bestandteile der AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt ersatzweise eine Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung erfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Wien sowie das österreichische Recht vereinbart.

 

Parkplatz
Nutzer des Parkplatzes haben unverzüglich die Nutzung an der Rezeption zu melden und einen Parkschein zu lösen, welcher im Fahrzeug sichtbar hinterlegt werden muss. Fahrzeuge ohne gültige Parkerlaubnis können auf Kosten des Halters abgeschleppt werden oder deren Halter mit einer Besitzstörungsklage belangt werden.
Auf dem Parkplatz gilt Schrittgeschwindigkeit und die STVO. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr und erfordert die Lösung eines Parkscheines an der Rezeption.



- Sämtliche Leistungen gebucht bei „der Tennisschule Alek Duric“ haben ausnahmslos vor Spielbeginn bezahlt zu werden. Eine Spielzeitverlängerung hat unverzüglich bekanntgegeben zu werden.

- Die Reservierung von Trainerstunden oder Tennisplätzen sowie sämtlichen anderen angebotenen Dienstleistungen ist rechtsverbindlich, sofern der gebuchte Termin nicht mind. 48 Stunden vor Beginn storniert wird. Dies gilt für jegliche Art der Reservierung, egal ob persönlich, telefonisch, schriftlich, per Email oder online und sowohl für das Angebot des ADT.
- Nicht stornierte Buchungen und Dienstleistungen werden dem Kunden voll verrechnet.

- Sollte es bei einer Reservierung zu Missverständnissen, technischen Problemen oder Irrtümern kommen und der Kunde die gebuchte Stunde nicht spielen können, da diese, aus welchen Gründen auch immer, nicht im Reservierungskalender Eintrag gefunden hat oder fehlerhaft eingetragen wurde, so hat der Kunde weder Ersatz- noch Schadenersatzanspruch. 

- Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz. Sollte es, aus welchen Gründen immer, notwendig sein, die gebuchte(n) Stunde(n) auf einen anderen Platz zu verschieben, so hat der Kunde dies zu akzeptieren. Dies gilt für sämtliche Buchungsarten und sowohl Einzelstunden als auch Saison-Abos.

- Grundsätzlich ist eine Spieleinheit 55 Minuten und beginnt in der Regel zur vollen Stunde. Auf Anfrage können andere Zeitblöcke in bestimmten Situationen gewährt werden. Die Entscheidung darüber ist Situationsabhängig und obliegt dem Personal.

- Das Angebot an Nebenleistungen(Duschen, WC, Kästchen, Warmwasser, etc.) wird nach besten Bemühungen zur Verfügung gestellt, ist aber grundsätzlich nicht Vertragsinhalt durch die Buchung einer Dienstleistung und somit besteht kein Anspruch, sollte das Angebot aus technischen Gründen einmal nicht verfügbar sein, darauf oder auf Schadenersatz.

- Für die Benützung der Sportanlage und deren Tennisplätze hat jeder Nutzer geeignete Ausrüstung zu tragen, besonders das Schuhwerk muss über eine geeignete Sohle verfügen, um das Beschädigen der Sandplätze zu vermeiden.
Sämtlichen Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten und sind werden bei Aussprache Teil dieser AGBs. Eine Nichtbefolgung kann den Verweis von der Anlage zur Konsequenz haben.

- Alle Nutzer und Besucher der Anlage haben sämtliche Einrichtungen pfleglich und zweckentsprechend zu benutzen und behandeln und vor Schäden zu schützen.

- Alle Nutzer und Besucher der Anlagen haben sich so zu verhalten, dass sie niemanden gefährden, schädigen, behindern oder belästigen. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass andere Nutzer in Ihrem Spiel nicht beeinträchtigt werden. 

- Sollte aus welchen Gründen auch immer vom Personal entschieden werden, dass die Anlage bzw. Teile dieser nicht bespielbar ist, so ist diese Entscheidung endgültig und die gebuchten Stunden entfallen.
- Die Beginn- und Endzeiten sind von den Nutzern einzuhalten und diese sind beim Betreten und Verlassen der Plätze verpflichtet, andere Spieler auf anderen Plätzen nicht zu stören oder zu behindern.

- Nach dem Bespielen der Plätze sind diese ausnahmslos abzuziehen und dies hat noch in der gebuchten Spielzeit zu erfolgen, damit die Plätze zeitgerecht freigegeben werden.

- Eltern haften für Ihre Kinder.
Durch die Teilnahme an unseren Veranstaltungen wie Turnieren, Feriencamps o.ä. stimmen Sie zu, dass Fotos dabei gemacht werden dürfen und diese auf unserer Homepage veröffentlicht werden dürfen.

- Die Nutzung aller Einrichtungen der Anlage erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
Fundgegenstände sind vom Finder unverzüglich an der Rezeption abzugeben und werden dort verwahrt. 
Teile der Anlage werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht und alle Nutzer sowie Besucher der Anlage stimmen durch das Betreten dieser zu, darüber in Kenntnis gesetzt worden zu sein.

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